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Art. 40 · Baugesuch

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 23 · Original-PDF

–freistehende Aussenantennen und Parabolspiegel ab einer Spie­ gelgrösse von 0.80 m Durchmesser;

–Terrainveränderungen, welche das gewachsene Terrain an einer Stelle um mehr als 1.0 m über- beziehungsweise unterschreiten oder die Fläche mehr als 200 m2 in der Bauzone umfasst.

1Für das Baugesuch ist das im Internet oder bei der Gemeinde erhält­ liche Formular zu verwenden und in der erforderlichen Anzahl voll­ ständig einzureichen. Das Baugesuch hat zu enthalten:

–Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Aus­ führung aus den Plänen nicht ersichtlich ist;

–Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeome­ ters, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der beabsichtigten Motorfahr­ zeugabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder -wege;

–Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit An­ gabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen;

–Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen, des gewachsenen und gestalteten Terrains einschliesslich der Übergänge zu den Nachbarsgrundstücken sowie des Geländeschnittes durch den kotierten Niveaupunkt in m.ü.M.;

–Detaillierte Berechnung der Parkplatzzahl und Kinderspielplatz­ fläche;

–Plan über die Umgebungsgestaltung im Massstab 1:100 oder 1:200 mit Höhenangaben, Zugängen, Parkplätzen, Kinderspiel­ plätzen, Terraingestaltung und -veränderung, Bepflanzungen, Böschungen, Kehrichtabstellplätzen;

–Besondere Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungs­ durchmesser, -material und -gefälle (Grundriss und Längenprofil nach den Richtlinien des VSA);

–Nachweis über eine sparsame und rationelle Energieverwen­ dung gemäss Art. 7 der Energieverordnung;

–Eingabe für Tank- und Feuerungsanlagen;

–Eingabe für den baulichen Zivilschutz; H i n w e i s e B a u r e g l e m e n t G e m e i n d e B ü t s c h w i l - G a n t e r s c h w i l

–Nachweis des Ablagerungsstandortes von Aushubmaterial;

–Nachweise gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV), Lärmschutz­ verordnung (LSV) sowie weitere notwendige Unterlagen entspre­ chend der jeweiligen Spezialgesetzgebung.

2Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vor­ platzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die voll­ ständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind die benachbarten Bauten in den Plan, beziehungsweise in ergänzende Beurteilungshilfen gemäss Abs. 3 einzubeziehen.

3Auf Verlangen des Gemeinderates sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, Material- und Farbkonzepte, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben Modelle usw. einzurei­ chen. Der Gemeinderat ist auch befugt, für schwierig zu beurteilende und aussergewöhnliche Bauten Gutachten einzuholen. Die Frage der Kostentragung regelt sich nach Art. 94 ff. VRP.

4Die Baugesuchsunterlagen sind gemäss den Angaben des Bauge­ suchsformulars dreifach auszufertigen und auf dauerhaftem Papier, gefalzt auf das Normalformat A4, einzureichen. Alle Unterlagen müs­ sen vom Bauherrn, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeich­ net und mit Datum, Nordpfeil und den erforderlichen Massen versehen sein. Bauliche Veränderungen sind durch Farben zu kennzeichnen: Schwarz für bestehende, Gelb für abzubrechende und Rot für neue Bauteile.

5Für kleinere Bauvorhaben kann der Gemeinderat den Umfang der einzureichenden Gesuchsunterlagen auf die notwendigen Bestand­ teile beschränken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.