← BZO Bütschwil-Ganterschwil · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Bewilligungspflicht

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 23 · Original-PDF

1Das Errichten und Ändern sowie das Abbrechen von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung.

2Neue und ergänzende Zu- und Wegfahrten auf Kantonsstrassen sowie das Ableiten von Wasser auf Kantonsstrassen sind nach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.