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Art. 22b · Begegnungszone
BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 20 · Original-PDF
2Die Kinderspielplätze sind nach den Bedürfnissen von Kindern verschiedener Altersstufen zu gestalten und mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien auszurüsten. Sie sind in ihrer Zweckbe stimmung zu erhalten. Ein als Kinderspielfläche nutzbarer Bereich der Erschliessungsstrasse kann zu maximal 50 % an die Kinderspielplatz fläche angerechnet werden, sofern die Strasse den gestalterischen und baulichen Ansprüchen einer Begegnungszone genügt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.