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Art. 22b · Begegnungszone

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 20 · Original-PDF

2Die Kinderspielplätze sind nach den Bedürfnissen von Kindern verschiedener Altersstufen zu gestalten und mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien auszurüsten. Sie sind in ihrer Zweckbe­ stimmung zu erhalten. Ein als Kinderspielfläche nutzbarer Bereich der Erschliessungsstrasse kann zu maximal 50 % an die Kinderspielplatz­ fläche angerechnet werden, sofern die Strasse den gestalterischen und baulichen Ansprüchen einer Begegnungszone genügt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.