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Art. 108 · Ausnahmen

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 13 · Original-PDF

2Gemessen wird ab der Strassenparzelle. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, wird ab Strassen-/ Wegrand respektive ab Trottoirrand gemessen StrV

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.