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Art. 66 · Ausnützungsziffer

BZO Bürglen · S. 23

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche, nach der Formel:

Anrechenbare Bruttogeschossfläche (a BGF) AZ = ______________________________________________

Anrechenbare Landfläche (a LF) Anrechenbare Landfläche (a LF) = (a BGF) : (AZ) Anrechenbare Bruttogeschossfläche (a BGF) = (AZ) x (a LF) 24

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.