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Art. 16 · Quartiergestaltungsplanpflicht (QGP)

BZO Bürglen · S. 11

Die QGP haben folgende Bedingungen zu erfüllen: • Die Überbauung des Areals ist gesamthaft zu planen. Sie muss einheitlich gestaltet sein und mit der umliegenden Bebauung in guter Beziehung stehen. • Für die Dach- und Fassadengestaltung gelten die nachfolgenden Bestimmungen. • Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind zusammenzufassen und nach Möglichkeit unterirdisch anzulegen. Sie dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen (Umgebungsgestaltung).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.