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Art. 15 · Grössere An- und Nebenbauten

BZO Bürglen · S. 10

1Im Kernzonenplan sind die bestehenden grösseren An- und Nebenbauten bezeichnet. Die bezeichneten Bauten dürfen innerhalb der bisherigen Grundrissabmessungen neu- und umgebaut werden. Bei Neubauten dürfen die Überbauungsmasse gemäss Absatz 2 nicht überschritten werden.

2Weitere An- und Nebenbauten sind innerhalb der Kernzone gestattet, wenn sie: • zum Hauptbau in untergeordneter Stellung stehen; • sich gut in das Orts- und Strassenbild einfügen; • die Freiräume nicht ungebührend beeinträchtigen; • maximal die folgende Grösse aufweisen:

–Grundfläche 60 m2

–Fassadenhöhe 4 m

–Gesamthöhe 5 m 11

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.