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Art. 6.6 · Lärmschutz

BZO Bülach · S. 29 · Original-PDF

6.6 Lärmschutz Im nordöstlichen Teil der Gewerbezone G 3.0 im Gebiet «Furt» sind planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte nach der Lärmschutzverordnung zu ergreifen. Seite 29

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.