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Art. 2.3.4 · Wohnanteil

BZO Bülach · S. 13 · Original-PDF

2.3.4 Wohnanteil Der Wohnanteil muss mindestens 25% der zu Wohn- und Arbeitszwecken anrechenbaren Gesamtnutzfläche des Gebäudes betragen. Seite 13

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.