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Art. 13.1 · Zulässigkeit und Mindestarealflächen

BZO Bülach · S. 40 · Original-PDF

13.1 Zulässigkeit und Mindestarealflächen

1Arealüberbauungen gemäss §§ 69 ff. PBG sind in den Wohnzonen W 1.6, W 1.9, W 2.2 und W 3.0 sowie in den Wohn- und Gewerbezonen WG 2.2 und WG 3.0A zulässig.

2Die Mindestarealflächen betragen:

–für die Wohnzonen W 1.6, W 1.9 und W 2.2 3000 m2

–für die Wohnzone W 3.0 sowie für die Wohnund Gewerbezonen WG 2.2 und WG 3.0A 5000 m2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.