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Art. 12.3

BZO Bülach · S. 36 · Original-PDF

12.3 Abstellflächen für Kinderwagen und Zweiräder

1Bei Neubauten, wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen sind, wo nach der Zweckbestimmung der Gebäude ein Bedarf besteht, genügend grosse, leicht zugängliche Abstellräume und -flächen für Zweiräder und Kinderwagen herzurichten.

2Zweirad- und Kinderwagenabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte sind gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Der Weg von Zweirad- und Kinderwagenabstellplätzen ins Freie darf nicht über eine Treppe oder eine steile Rampe führen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.