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Art. 1.1 · Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung

BZO Bülach · S. 6 · Original-PDF

1.1 Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung

1Das Gemeindegebiet ist in die Zonen gemäss Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist.

2Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43 Absatz 1 und Art. 44 der Lärmschutzverordnung (LSV), die Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Ziffern 1.1.1 und 1.1.2. Seite 6

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.