Art. 44 · Flachdachbegrünung
BZO Buchs · S. 52 · Original-PDF
1. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden. 2. Der Gemeinderat kann namentlich in den Industriezonen auf die Flachdachbegrünung verzichten, sofern dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
46 WEGLEITUNG zu Art. 45 Die von der Gemeindeversammlung am 20. November 2020 beschlossene Teilrevision der Nutzungsplanung wurde von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0825/21 vom 18. August 2021 genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen ist Art. 43 Abs. 1.
47 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020 V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.