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Art. 9 · Pflichtgestaltungsplangebiet «Fabrikweg»

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF

Pflichtgestaltungsplangebiet «Fabrikweg»

a)Schaffen einer freiraumplanerisch und ökologisch qualitätsvollen Gestaltung des Übergangs zum Suhre-Raum.

b)Anordnung der Wohn- und Arbeitsnutzung sowie deren Erschliessung so, dass möglichst geringe gegenseitige Beeinträchtigung resultieren.

c)Schaffen einer vielfältigen Mischung aus Wohn- und Arbeitsnutzungen,

d)harmonischer und qualitätsvoller Übergang zu den angrenzenden Quartieren.

2Im Pflichtgestaltungsplangebiet «Fabrikweg» gelten in Bezug auf Abweichungen die kantonalen Vorschriften.

1Für das Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchstrasse» gelten neben den allgemeinen Zielvorgaben gemäss § 5 die nachfolgenden:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.