Art. 10 · Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchstrasse»
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF
Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchstrasse»
a)Sicherstellen von möglichst emissionsarmen und sorgfältig gestalteten Übergängen zu den angrenzenden Wohnquartieren, 4
b)Erstellung einer unterirdischen oder im Gebäude integrierten Parkierung; Besucherparkplätze sind davon ausgenommen,
c)Erstellung von optisch gut gestalteten Lager- und Abstellflächen,
d)harmonischer und qualitätsvoller Übergang zu den angrenzenden Quartieren.
2Im Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchsstrasse» gelten in Bezug auf Abweichungen die kantonalen Vorschriften.
1Für das Pflichtgestaltungsplangebiet «Heinrich Wehrli-Strasse» gelten neben den allgemeinen Zielvorgaben gemäss § 5 die nachfolgenden:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.