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Art. 10 · Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchstrasse»

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF

Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchstrasse»

a)Sicherstellen von möglichst emissionsarmen und sorgfältig gestalteten Übergängen zu den angrenzenden Wohnquartieren, 4

b)Erstellung einer unterirdischen oder im Gebäude integrierten Parkierung; Besucherparkplätze sind davon ausgenommen,

c)Erstellung von optisch gut gestalteten Lager- und Abstellflächen,

d)harmonischer und qualitätsvoller Übergang zu den angrenzenden Quartieren.

2Im Pflichtgestaltungsplangebiet «Neubuchsstrasse» gelten in Bezug auf Abweichungen die kantonalen Vorschriften.

1Für das Pflichtgestaltungsplangebiet «Heinrich Wehrli-Strasse» gelten neben den allgemeinen Zielvorgaben gemäss § 5 die nachfolgenden:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.