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Art. 48 · Allgemeine Anforderungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

18 hinsichtlich des Schutzes vor Erdbeben, Hochwassern, Stürmen, Hagel, Schnee, Erdrutschen und anderen Naturgefahren.

2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit es überwiegende öffentliche Interessen erfordern.

1Dächer bis 5° Neigung auf Hauptbauten und mit einer Fläche von mehr als 25 m2, sind extensiv zu begrünen, als Terrassen und/oder für die Energiegewinnung zu nutzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.