Art. 32 · Naturschutzzone im Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
2In den Naturschutzzonen ist alles zu unterlassen, was die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen kann. Verboten ist insbesondere das Verlassen der Wege, das 13 Anzünden von Feuern ausserhalb der hierfür vorgesehenen Stellen, die Durchführung von Festen und sportlichen Veranstaltungen, das freie Laufenlassen von Hunden.
3Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Mulchen und Aufforstung nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach dem Mähen abzuräumen.
4Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewilligt werden.
5Das Naturschutzgebiet Lochweiher-Lochwasser ist als wichtiger Feucht- und Pionierstandort zu erhalten und zu fördern. Detailgestaltung, Pflege und Unterhalt erfolgen durch die Gemeinde Buchs als Grundeigentümerin in Absprache mit den zuständigen kantonalen Fachstellen.
6Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Bewirtschaftenden und der Gemeinde bzw. dem Kanton zur Abgeltung ökologischer Leistungen, wobei nach Bedarf weitere, dem Schutzziel entsprechende und im Einzelfall festzulegende Anforderungen und Bedingungen zu erfüllen sind.
1Die Hochwassergefahrenzonen HWZ sind den Grundnutzungszonen überlagert. Sie dienen dem Schutz von Personen, Bauten und Anlagen vor Schädigungen durch Hochwasserereignisse.
| Gebiet | Zweck | Nutzung, Gestaltungsgrundsätze |
|---|---|---|
| Suhre, Albiezkanal und Fabrik mit Uferbereich | Erhaltung der offenen Wasserfläche und der Ufer als wichtige Elemente zur Gliederung des Siedlungsgebietes | Keine Nutzung, durchgehende Uferbesto- ckung |
| Böschungen der Aare- talstrasse und der SBB | Freihaltung, Grünraum, Lärmschutz | Notwendige Lärmschutzbauten, Grünflächen als Magerwiesen mit Bestockung |
| Parkanlage Triesch | Freiflächen und Grünraum | Öffentliche Parkanlage, Spielplatz |
| Mühlematte | Freifläche, Grünraum | Ökologische Ausgleichsfläche |
| Neumatte | Freifläche, Grünraum | Umgestaltung in öffentlich nutzbare Parkan- lage möglich, Erhaltung als offene Grünflä- che |
| Zwischen Lochweg und Suhre | Freihaltung des Uferbereichs, Grün- raum | Keine Nutzung, Umgestaltung in Mager- wiese als Ergänzung der Uferbestockung |
| Bolimatte | Freifläche, Grünraum | Familiengärten, Landwirtschaft |
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