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Art. 20 · Wohnzone a und b
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
1Die zulässige anrechenbare Geschossfläche (aGF) darf in der W a um bis zu 45 m2 aGF überschritten werden, wenn:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.