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Art. 1 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 4 · Original-PDF
Bau- und Zonenreglement und Bebauungsplänen. Zuständigkeit
2Bei den in diesem Reglement mit Gemeinde bezeichneten Stellen ist der Gemeinderat zuständig, soweit er die Kompetenz nicht an andere Stellen delegiert hat. Teil B Planungsvorschriften I. Allgemeine Bestimmungen
1Bauten und Anlagen sind qualitätsvoll zu entwickeln und zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.