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Art. 71 · Lärmschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 31 · Original-PDF

Der Stadtrat kann im Baubewilligungsverfahren zu Lasten der Bauherrschaft ein Fachgutachten über die Lärmsituation einfordern. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 30

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.