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Art. 61 · Abstellplätze für Kinderwagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 29 · Original-PDF

In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und dgl. vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.