← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis

Art. 60 · Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 29 · Original-PDF

Für Zweiradfahrzeuge sind an zweckmässigen Lagen genügend, möglichst gedeckte Abstellplätze bereitzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.