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Art. 19 · Wohn- und Arbeitszonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 13 · Original-PDF

1 Die Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3, WA4, WAZ4 und WA5 sind für gemischte Nutzungen bestimmt. Die WAZ4 dient der Entwicklung des Zentrums zu einem Ort von hoher städtebaulicher und urbaner Qualität. 2 Zulässig sind Wohn- und Verkaufsnutzungen, mässig störende Nutzungen wie Bildung, Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen, Kultur/Freizeit, Erholung, Verkauf und Gastronomie sowie Landwirtschaftsbauten. Einkaufszentren und Fachmärkte sind in den Wohn- und Arbeitszonen ausgeschlossen. Verkaufsnutzungen dürfen eine Nettoladenfläche von maximal 300 m2 pro Betrieb aufweisen und in der WAZ4 eine Nettoladenfläche von maximal 3‘000 m2 pro Betrieb.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.