← BZO Brütten · Inhaltsverzeichnis
Art. 9 · Sonnenenergie
BZO Brütten · S. 7
1Die Anwendung von Materialien zur aktiven und passiven Nutzung der Sonnenenergie ist für Fassaden und Dächern möglich. 2Stark reflektierende oder grellfarbene Materialien sind nicht gestattet. 3 3Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen und die Berücksichtigung von § 238 PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.