Art. 6 · Neubauten in Kernzonen I + II
BZO Brütten · S. 6
Neubauten in den Kernzonen I und II sind nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig Gute Anpassung an die bestehende Umgebung, insbesondere durch Stellung und kubische Gestaltung der Baute; Sorgfältige architektonische Durchbildung des Baukörpers und der Fassade (Gliederung, Struktur, Anordnung und Proportionen der Öffnungen); ortstypische Dachgestaltung (Art und Neigung, Firstrichtung); Verwendung herkömmlich wirkender Materialien und Farben; 2 Übernahme der herkömmlichen Umgebungsgestaltung, insbesondere betreffend Vorgärten, Vorplätze, Mauern und Höfe.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.