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Art. 6 · Neubauten in Kernzonen I + II

BZO Brütten · S. 6

Neubauten in den Kernzonen I und II sind nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig  Gute Anpassung an die bestehende Umgebung, insbesondere durch Stellung und kubische Gestaltung der Baute;  Sorgfältige architektonische Durchbildung des Baukörpers und der Fassade (Gliederung, Struktur, Anordnung und Proportionen der Öffnungen);  ortstypische Dachgestaltung (Art und Neigung, Firstrichtung);  Verwendung herkömmlich wirkender Materialien und Farben; 2  Übernahme der herkömmlichen Umgebungsgestaltung, insbesondere betreffend Vorgärten, Vorplätze, Mauern und Höfe.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.