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Art. 24 · Reklamen

BZO Brütten · S. 10

Werbeformen dürfen den Charakter der Bauten und Aussenräume nicht beeinträchtigen. 6

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.