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Art. 22 · Abstand gegenüber Nichtbauzonen
BZO Brütten · S. 10
Verläuft die Bauzonengrenze nicht entlang einer Grundstückgrenze, haben Hauptgebäude gegenüber Nichtbauzonen einen Abstand von mindestens 5 m, Klein- und Anbauten einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. Ein Näherbaurecht ist ausgeschlossen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.