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Art. 15 · Regelbauweise Zone W
BZO Brütten · S. 9
1/20 1In der Zone W 1/20 sind die Gebäude in offener Überbauung zu erstellen. 2Für Klein- und Anbauten im Sinne von § 2a ABV ist das Zusammenbauen an eine Grenze unter der Voraussetzung von § 287 PBG und mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.