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Art. 61
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
■' Der Stadtrat kann auf Kosten der Bauherrschaft Fachgutachten ein holen, wenn z.B. ortsbaulich, architektonisch, juristisch oder bau- und lärmschutztechnisch problematische Lösungen zu beurteilen sind. Fachgutachten BNO Stadt Bremgarten 33 Schluss- und Übergangsbestimmungen 8. TEIL Aufhebung i Durch diese Bauordnung werden aufgehoben:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.