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Art. 8.4 · Firstrichtung, Dachneigung
BZO Bonstetten · S. 14 · Original-PDF
8.4 Firstrichtung, Dachneigung Die Firstrichtung hat in der Regel parallel zur längeren Fassade zu verlaufen. Steilere Dachneigungen bis 45° sind dann gestattet, wenn die maximal zulässige Gebäudehöhe unterschritten wird und das Dach eine Umhüllende nicht überschreitet, welche durch die in Ziffer 3.1 vorgeschriebenen maximal zulässigen Gebäudehöhen und Dachneigungen gebildet wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.