Art. 37 · Gewässerraum
BZO Baureglement Bolligen · S. 29 · Original-PDF
1Der Raumbedarf der Gewässer (Gewässerraum) gewährleistet die folgenden Funktionen:
a.Die natürlichen Funktionen der Gewässer;
b.Schutz vor Hochwasser;
c.Gewässernutzung. Vgl. Art 36a GSchG, Art. 41a ff. GSchV, Art. 11 BauG, Art 48 WBG sowie die AHOP Gewässerraum (2015).
2Der Gewässerraum wird als flächige Überlagerung oder mittels Farbcodierung festgelegt. Im zweiten Fall wird er je hälftig von der Gewässerachse aus gemessen. Der Gewässerraum wird im Zonenplan Gewässerräume festgelegt. Messweisen vgl. Art. A8
3Zugelassen sind nur Bauten und Anlagen, die standort-gebunden sind und die im öffentlichen Interesse liegen. Alle anderen 3 bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie 3 Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind untersagt. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Vorbehalten sind zudem Massnahmen des Gewässerunterhalts und des Gewässerbaus gemäss Art. 6,7 und 15 WBG Vgl. Art. 41c GSchV und Art. 5b Abs. 2 WBG. Zuständig für den Entscheid, ob es sich um dicht überbautes Gebiet handelt ist " im Planerlassverfahren das AGR " im Baubewilligungsverfahren die Leitbehörde, das AGR erstellt einen Amtsbericht.
4Innerhalb des Gewässerraums ist die natürliche Ufervegetation zu erhalten. Zulässig ist nur eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder eine naturnahe Grünraumgestaltung. Dies gilt nicht für den Gewässerraum von eingedolten Gewässern. Vgl. auch Art. 41c Abs. 3 und 4 GSchV. Vgl. Art. 41c Abs. 6 Bst. b GSchV.
5Wo kein Gewässerraum ausgeschieden ist, gilt Art. 39 WBV. Wo kein Gewässerraum ausgeschieden ist, sind Gesuche für Bauten und Anlagen innerhalb von 15 Metern dem Tiefbauamt vorzulegen. Das Tiefbauamt entscheidet, ob eine Wasserbaupolizeibewilligung nach Artikel 48 WBG nötig ist. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 30 Normativer Inhalt Hinweis 5.3 Schutz der naturnahen Landschaft
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.