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Art. 23 · Weitere Nutzungszonen im Baugebiet

BZO Baureglement Bolligen · S. 22 · Original-PDF

Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet

1Auf die vorhandenen Bäume, Hecken und Sträucher ist bei Überbauungen Rücksicht zu nehmen. Wenn sie beseitigt werden dürfen, müssen sie im Rahmen des Zumutbaren durch Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Die Bestimmungen über den Schutz der naturnahen Landschaft bleiben vorbehalten (Kapitel 5.3).

2Die Aussenräume von Bauten und Anlagen haben eine angemessene, möglichst standortgerechte Begrünung aufzuweisen.

3Die Umfriedung von Grundstücken ist für Kleintiere wie Igel, Frösche, usw. möglichst durchlässig zu gestalten.

4Nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit bis zu 5° Neigung, deren Fläche 50 m2 übersteigt, sind naturgerecht zu bedecken. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 23 Normativer Inhalt Hinweis

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.