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Art. 14

BZO Baureglement Bolligen · S. 17 · Original-PDF

1Umnutzungen dürfen keine landwirtschaftlichen Ersatzbauten zur Folge haben. Ausgenommen sind Ersatzbauten, die z.B. aufgrund neuer Vorschriften in der Tierschutzgesetzgebung ohnehin notwendig wären. Weilerzone

c)Einschränkungen

2Das traditionelle Erscheinungsbild der Bauten und der ortsprägende Charakter der Aussenräume sind zu wahren. Wird ein Ortsbilderhaltungsgebiet (Art. 33) überlagert, erübrigt sich diese Ziffer. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 18 Normativer Inhalt Hinweis 3 Besondere baurechtliche Ordnungen 3.1 Zonen mit Planungspflicht (ZPP)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.