Art. 47 · Spezialzone Kraftwerk und Erholungseinrichtungen
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 17 · Original-PDF
1In dieser Zone sind Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit der öffent lichen Energiewirtschaft und dem Betrieb der Schifffahrtsanlagen sowie Er holungseinrichtungen zulässig.
2Das bestehende Gebäude Nr. 60 beim Parkplatz kann mit Wohn- und/oder Büronutzung belegt werden, auch wenn kein weiterer Bedarf des Kraftwerks besteht. Ein Ersatzbau für eventuell später notwendig werdende Büronut zung ist nicht möglich.
3Geringfügige Erweiterungen am bestehenden Gebäude (zusätzlicher Erschliessungsbau mit Treppe und Lift, Gebäudeerhöhung um ca. 1.5 m, energetische Verbesserungen) sind zulässig.
4Als Autoabstellplatz ist ein freistehender Garagenbau für maximal 8 Perso nenwagen westlich des bestehenden Gebäudes möglich. Die Erschliessung erfolgt über den Parkplatz (Parzelle 1550).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.