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Art. 19 · Bauweise
BZO Birmensdorf · S. 10 · Original-PDF
Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gesamtlänge zulässig, der Grenzbau jedoch nur unter den Voraussetzungen von § 287 PBG und überdies nur, wenn beide Gebäude gleichzeitig gebaut werden oder beim Anbau an ein bestehendes Gebäude. Geschlossene Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.