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Art. 18 · Nutzweise

BZO Birmensdorf · S. 10 · Original-PDF

1 In allen Wohnzonen sind ausser Wohnungen auch Betriebe und andere Nutzungen zulässig, sofern diese

–ihrem Wesen nach

–von der Funktion her

–in der Massstäblichkeit der baulichen Erscheinung von den Auswirkungen auf die Nutzungsordnung und die Umwelt in die entsprechende Zone passen und nur beschränkte Immissionen aufweisen. Nutzweise der Wohnzonen, allgemein Speziell 2 Bordelle und dergleichen sind in den Wohnzonen nicht gestattet. 3 In den Wohnzonen sind lediglich nichtstörende Betriebe und Nutzungen gestattet. Anforderungen in Wohnzonen 4 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind mässig störende Betriebe zulässig. In Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.