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Art. 42 · Freihaltezone
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 17 · Original-PDF
F
1Zweck Sicherung von Grünelementen innerhalb der Siedlung.
2Nutzung Grün- und Parkanlagen, Spielplätze.
3Baumasse In der Freihaltezone sind Kleinbauten und Anlagen gestattet, sofern sie
dem jeweiligen Zweck der Freihaltung entsprechen.
4Besondere Bestimmungen Die Freihaltezone ist möglichst gut zu durchgrünen, vorzugsweise mit
Bäumen und Sträuchern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.