← BZO Bettingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 51

BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 16 · Original-PDF

1Streitigkeiten über die Benutzung von Nachbargrundstücken und über die gegenseitigen finanziellen Ansprüche der Beteiligten unterstehen der Zivilgerichtsbarkeit. 6. Abschnitt: Nutzung der Freiflächen 6.1. Hinter der Baulinie 6.1.a) Gärten und Grünflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.