← BZO Bettingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 157
BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 46 · Original-PDF
1Der Beschluss ist den Abtretungs- und den Beitragspflichtigen zuzustellen.
2Durch Rekurs gegen den Baubeschluss können keine Einwände gegen Nutzungspläne erhoben wer den. Die Beitragspflicht kann nur bestritten werden, wenn der Beschluss die Beiträge festsetzt. 3.c) Rechtserwerb
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.