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Art. 81 · Untere Altstadt: Nutzungsmass
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 27 · Original-PDF
1Die Gebäude der Unteren Altstadt und im Wohngebiet Matte sind als Baudenkmäler geschützt.
2Der Schutz erstreckt sich auf die äusseren und die innern Bauteile, soweit sie historisch oder architektonisch wertvoll sind.
3Im Rahmen des Schutzzwecks sind Veränderungen an den Gebäuden möglich.
4Die Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten ist beschränkt auf den Unterhalt und die zeitgemässe Erneuerung, soweit es sich nicht um gemäss Absatz 2 geschützte Bauteile handelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.