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Art. 56 · Bauklasse E; Regel
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 19 · Original-PDF
1In der Bauklasse E (Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur) hat sich ein Neuoder Umbau an den Standort und die Volumetrie des bestehenden Baukörpers zu halten.
2Unterirdische Abstellplätze und Erweiterungen wie Dachausbauten, Wintergärten nach Artikel 55, Balkone, angebaute Treppenhäuser oder Lifte sind unter Vorbehalt der Einordnungsvorschriften von Artikel 6 zulässig.93
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.