← BZO Bern · Inhaltsverzeichnis

Art. 47 · Baupolizeiliche Masse in den Bauklassen 2–6; Sonderfälle

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 17 · Original-PDF

1Wird ein bestehendes Gebäude in einer einheitlichen Gebäudereihe ersetzt oder ein Neubau in einer Baulücke errichtet, sind Fassadenhöhe und Geschosshöhe der benachbarten Gebäude zu übernehmen.86

2Der Neubau hat auf die wesentlichen Elemente der Aussengestaltung der benachbarten Gebäude Bezug zu nehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.