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Art. 23 · Spezialzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
Kompostieranlage
1Die Spezialzone im Gebiet 'Gunzenbühl' ist für die Errichtung und den Betrieb einer regionalen Kompostieranlage bestimmt. Zulässig sind ausschliesslich die Erstellung und angemessene Erweiterung der dafür nötigen Bauten und Anlagen.
3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. BNO Berikon 17 4. TEIL BAUBEGRIFFE UND MESSWEISEN 4.1 Ausnützung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.