Art. 11 · Wohn-und WG
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF
Wohn- und Gewerbezone WG
1Die Wohn- und Gewerbezone WG ist bestimmt für Mehrfamilienhäuser sowie mässig störendes Gewerbe. Der Neubau von Einund Zweifamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann.
2Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche sind zulässig.
3Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss sowie für eingeschossige Gewerbebauten findet der grosse Grenzabstand keine Anwendung.
4Für Bauten auf den Parzellen 540 und 541 sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. BNO Berikon 9
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.