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Art. 60 · Aufhebung des alten Rechts

BZO Zonenreglement Bellach · S. 3 · Original-PDF

… 29 V. GENEHMIGUNGSVERMERK … 30 Anhang 1: Schutzverzeichnis … 31 Anhang 2: Beurteilungsraster zur Qualitätssicherung bei Arealüberbauungen sowie für

Neuansiedlungen und wesentliche Umnutzungen in der Industriezone … 33 RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

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Zonenreglement Gestützt auf das Planauflageverfahren, den Gemeinderatsbeschluss vom __.__.____ sowie Regierungsratsbeschluss Nr. ____ vom __.__.____, tritt nachfolgendes Zonenreglement der Einwohnergemeinde Bellach mit der Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. __ vom __.__.____ in Kraft. I. ZWECK, GELTUNGSBEREICH UND STELLUNG ZUM ALTEN RECHT § 60 Aufhebung des alten Rechts

Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements sind alle widersprechenden früheren Bestimmungen aufgehoben. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

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Zonenreglement V. GENEHMIGUNGSVERMERK 1. öffentliche Auflage vom 8. Juni bis 10. Juli 2017 2. öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 9. Februar 2018 3. öffentliche Auflage vom 21. Juni bis 23. Juli 2018

Beschlossen vom Einwohnergemeinderat Bellach am 30. Mai 2017 / 19. Dezember 2017 / 22. Mai 2018

Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber

Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Solothurn

mit RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

publiziert im Amtsblatt Nr. vom

Der Staatsschreiber RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

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Zonenreglement Anhang 1: Schutzverzeichnis Geschützte Naturobjekte (Bauzonenplan) -

3Nussbäume beim Pulverhaus (GB 729) -

1Ahorn am Höhenweg (GB 578) -

1Linde beim Restaurant Linde (GB 120) -

1Trauerweide und 8 Linden beim Friedhof (GB 509) -

1Linde an der Gärischstrasse (GB 485) -

2Eichen beim Schulhaus (GB 467) -

1Eiche an der Gewerbestrasse (GB 1749) -

1Eiche an der Webereistrasse (GB 1084) -

2Kastanienbäume an der Webereistrasse (GB 1085) -

1Birnbaum an der Flurstrasse (GB 1074) -

3Eschen an der Selzacherstrasse (GB 2404) -

2Nussbäume an der Selzacherstrasse (GB 2445) -

2Kastanienbäume an der Gewerbestrasse 1 (GB 529) Geschützte Naturobjekte (Gesamtplan) -

1Kastanienbaum beim Trittibachhof (GB 327) -

2Linden beim Oberen Muttenhof (GB 741) - Chatzestäge-Wasserfall (GB 1106) - Uferbepflanzung Bületsbach (Abschnitt Selzacherstrasse bis und mit Weiher) - Hostett Stadtallmend (GB 719) Geschützte geologische Objekte (Gesamtplan) -

1Erratischer Block, Schalensteinstück aus dem Busletenwald (GB Nr. 838) Geschützte Kulturobjekte gemäss kantonalem Schutzverzeichnis 1. Brunnen am Unter-Gärisch-Platz 2. Wegkreuz im Geissloch 3. Steinkreuz Dorfstrasse 4. Kellerportal am Haus Selzacherstrasse 45 5. Portal am Haus Winkelgasse 8 6. Brunnenstock Winkelgasse 1 7. Brunnen beim Haus Selzacherstrasse 1 8. Brunnen beim Haus Oberdorfstrasse 1 9. Brunnen beim Haus Winkelgasse 8 10. Brücke über den Wildbach 11. Grenzstein Bellach-Oberdorf-Lommiswil RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

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Zonenreglement Erhaltenswerte Kulturobjekte 12. Steinsäule beim Haus Flurstrasse 1 13. Chatzestäge 14. Römerbrüggli 15. Chrüzschtei 16. Begegnungsplatz 17. Steinerner Dünkel 18. Brunnen am Fuss der Winkelgasse Geschützte Gebäude gemäss kantonalem Schutzverzeichnis 1. Dreifaltigkeitskapelle 2. Backhaus 3. Pulverhaus Schützenswerte Gebäude Vgl. Zonenplan Erhaltenswerte Gebäude Vgl. Zonenplan Geschütze archäologische Fundstellen 12/4 Mannwil, Römischer Gutshof 12/10 Geissloch, Schalenstein RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

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Zonenreglement Anhang 2: Beurteilungsraster zur Qualitätssicherung bei Arealüberbauungen sowie für Neuansiedlungen und wesentliche Umnutzungen in der Industriezone RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

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Beurteilungsraster zur Qualitätssicherung bei Arealüberbauungen sowie für Neuansiedlungen und wesentliche Umnutzungen in der Industriezone 1. Zweck Anhand des vorliegenden Beurteilungsrasters beurteilt die Baubehörde die zu erwartenden Wertigkeiten von Arealüberbauungen sowie Ansiedlungs- und wesentlichen Umnutzungsprojekten in der Industriezone. Anhand der Kriterien soll die Qualität zukünftiger Überbauungen und Ansiedlungen bewertet und gesteuert werden. Ziel ist die Sicherstellung einer dem «Räumlichen Leitbild 2013» entsprechenden Entwicklung und Nutzung des Siedlungsgebietes – in Bezug auf die Wohnqualität sowie der Standortqualität für Industrie und Gewerbe, unter Berücksichtigung der Aspekte Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit, Verkehr und Landschaftsschutz.

2. Vorgaben 2.1 Die massgebenden Ziele sind im «Räumlichen Leitbild 2013» der Gemeinde Bellach und im «Raumplanungsbericht zur Ortsplanungsrevision 2017» festgehalten (www.bellach.ch/ … ). 2.2 Die angestrebten Ziele können wie folgt zusammengefasst werden:

–Ein qualitatives Wachstum unter Berücksichtigung der aktuellen raumplanerischen Ansätze, insbesondere der inneren Verdichtung.

–Ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen, bezüglich Landverbrauch, Materialien, energetischem Konzept und Lebensqualität der Bevölkerung.

–Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur und hohe Wohnqualität, in einer Umgebung mit sicheren öffentlichen Räumen und in einer intakten Landschaft.

–Ein gutes, standortgerechtes Arbeitsplatzangebot in Betrieben mit hohem Wertschöpfungspotential und guten Arbeitsbedingungen.

–Eine massvolle, verträgliche Verkehrsentwicklung unter Förderung des öffentlichen und des Langsamverkehrs.

3. Beurteilungsmassstab 3.1 Die Beurteilung erfolgt aufgrund der Angaben des Projektträgers zu den Fragestellungen, entsprechend dem jeweiligen Planungs- und Projektierungsstand des Vorhabens, sowie den örtlichen Gegebenheiten. 3.2 Die zu beurteilenden Fragestellungen sind im Beurteilungsraster unter Ziffer 4.2 aufgelistet und werden, sofern sie beim vorliegenden Projekt von Relevanz sind, wie folgt bewertet:

–Das Projekt hat positiven Einfluss auf die angestrebten Ziele

2Pt

–Das Projekt hat keinen Einfluss auf die angestrebten Ziele

1Pt

–Das Projekt hat negativen Einfluss auf die angestrebten Ziele

0Pt 3.3 Der Gesamtdurchschnitt der bewerteten Kriterien (Gesamtpunktzahl/Anzahl bewertete Kriterien) darf den Wert von 1.5 Punkten nicht unterschreiten. Die Baubehörde kann zudem, auf Grund des Bewertungsergebnisses, die Nachbesserung des Projektes in einzelnen Punkten verlangen. 3.4 Das Resultat der Beurteilung ist den Projektträgern schriftlich und begründet zu eröffnen. Gegen den Entscheid der BUK kann innert 10 Tagen ab dessen Eröffnung beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden, sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

4. Beurteilung 4.1 Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Grundlagen:

–………………………………………………. vom ………………….

–………………………………………………. vom ………………….

–………………………………………………. vom ………………….

–………………………………………………. vom …………………. 4.2 Kriterienkatalog (A = Allgemein / W = Wohnen / G = Gewerbe + Industrie) Nr Frage / Kriterium Beurteilung / Begründung Pt A1 Ist die Nutzung an diesem Standort erwünscht? (z.B. Zonenkonformität, Art der Nutzung, benötigte Infrastruktur etc.) A2 Besteht für die geplante Nutzung eine ausreichende Nachfrage? (z.B. Zielpublikum, fabrizierte Produkte, Markt allgemein etc.) A3 Bietet die Trägerschaft Gewähr für eine partnerschaftliche Projektentwicklung? (z.B. Entscheidungsträger, Planungsstand, Erfahrungen/Referenzen etc.) A4 Werden die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt? (z.B. Energiekonzept, Materialwahl, Qualitätsstandards/-labels, Aussenraumgestalt., Anzahl PP etc.) A5 Entstehen übermässige Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft? (z.B. Emissionen, Mehrverkehr, Rodungen etc.) A6 Ist die bestehende Erschliessung genügend oder entsteht Ausbaubedarf? (z.B. Strassen, Werkleitungen, ÖV-Erschliessungsgüte etc.) A7 Sind spezielle Probleme zu erwarten? (z.B. Naturgefahren, problematischer Baugrund, Ortsbild- und Landschaftsschutz etc.) Nr Frage / Kriterium Beurteilung / Begründung Pt W1 Wird die angestrebte Nutzungsdichte erreicht? (z.B. Einwohner/ha, Überbauungsziffer, Verdichtung etc.) W2 Werden die Bedürfnisse der gewünschten Bevölkerungsstruktur abgedeckt? (z.B. Lage, Wohnungsmix, Ausbaustandard, ÖV etc.) Nr Frage / Kriterium Beurteilung / Begründung Pt G1 Ist das Projekt fundiert und wird zielorientiert vorgegangen? (z.B. Businessplan, ausreichender Planungsstand, Entwicklungskonzept etc.) G2 Ist der Landverbrauch optimiert? (z.B. Geschossigkeit, Parkierungslösung, Anzahl Arbeitsplätze/m2, Verhältnis Lager zu Produktion etc.) G3 Ist die geplante Art der Arbeitsplätze erwünscht? (z.B. Synergieeffekte/Clusterbildung, Wertschöpfung/Steuerertrag, Arbeitsbedingungen etc.) G4 Hat das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf das übergeordnete Verkehrsnetz? (z.B. Fahrtenzahlen, Anlieferung, Quell- + Zielverkehr etc.) G5 Wird die Umwelt durch das Projekt übermässig belastet? (z.B. UVP-Pflicht, Schadstoffe, Landschaft etc.)

4.3 Gesamtbeurteilung Projektbeurteilung: Gesamtpunktzahl Anzahl bewertete Kriterien GESAMTDURCHSCHNITT

Fazit: ………………………………………………………………………………… … ………………………………………………………………………………… … ………………………………………………………………………………… …

Durch den Gemeinderat genehmigt mit Beschluss Nr. 38 vom 22. Mai 2018

Gemeindepräsident/in Für die Baubehörde

Bellach, ………………. ………………………… …………………………

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.