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Art. 44 · Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi

BZO Zonenreglement Bellach · S. 22 · Original-PDF

1Zweck Die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi bezweckt - die offene Ackerlandschaft zu erhalten und unter Wahrung der Existenz der Landwirte eine naturnahe Bewirtschaftung zu fördern. - den Lebensraum für Tiere und Pflanzen, insbesondere als Vogelbrutstätte und Hasenkammer von nationaler Bedeutung zu erhalten und aufzuwerten. - einen Teil als Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung zu erhalten. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

22/33 Einwohnergemeinde Bellach

Zonenreglement - eine naturverträgliche Naherholung zu gewährleisten. Kantonale Nutzungsplanung mit separaten Vorschriften gemäss § 68 ff PBG, genehmigt mit RRB Nr. 2782 vom 20.9.1994.

2Darstellung Im Gesamtplan dargestellt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.