Art. 79 · Grenzbedarf
BZO Bassersdorf · S. 51 · Original-PDF
1Bezogen auf die Nutzungsart sind folgende Normbedarfswerte für die Berechnung des Grenzbedarfs der Autoabstellplätze massgebend:
Autoabstellplätze für
Bewohner Besucher
oder oder Nutzungsart Beschäftigte Kunden
Wohnen
1PP / Wohnung
1PP / 4 Wohnungen
oder aber
1PP / 80 m2 GNF mind. 1 PP / MFH
Verkaufsgeschäfte
Lebensmittel
1 PP / 100 m2 GNF 1 PP / 40 m2 GNF Nicht-Lebensmittel 1 PP / 100 m2 GNF 1 PP / 100 m2 GNF
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 51) verbindlich lesbar.
Gastbetriebe
Restaurant, Café
1PP / 40 Sitzplätze
1PP / 4 Sitzplätze Konferenzräume, Saal --
1 PP / 10 Sitzplätze Hotel 1 PP / 7 Zimmer 1 PP / 2 Zimmer
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 51) verbindlich lesbar.
Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie
publikumsorientiert
1PP / 80 m2 GNF
1PP / 80 m2 GNF (1) nicht publikums-
orientiert
1PP / 80 m2 GNF
1PP / 200 m2 GNF (2) industrielle/gewerbliche Fabrikation
1PP / 150 m2 GNF (3)
(1) z.B. Banken, Poststellen, Praxen, Reisebüro, Coiffeur usw. (2) z.B. reine Büroflächen mit wenig Kundenverkehr (3) Werden von Fall zu Fall bestimmt PP = Autoabstellplätze GNF = Gesamtnutzfläche gemäss Art. 61 MFH = Mehrfamilienhaus
2Bei der Berechnung nach Flächen oder Einheiten ist die resultierende höhere Zahl massgebend. 51/61 Wegleitung 52/61 Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.