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Art. 20 · Markante Bäume

BZO Bassersdorf · S. 19 · Original-PDF

Es sind einheimische, standortgerechte Bäume zu verwenden. Die im Kernzonenplan bezeichneten markanten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang durch einen gleichwertigen, standortgerechten Baum zu ersetzen. Eine geringfügige Verschiebung des Standortes ist für eine bessere Bebaubarkeit möglich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.