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Art. 15 · Abbrüche

BZO Bassersdorf · S. 17 · Original-PDF

Eine Abbruchbewilligung gemäss § 309 Abs.1 lit.c PBG wird nur erteilt, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder wenn die Erstellung des Neubaus in geeigneter Weise gesichert ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.