← BZO Balsthal · Inhaltsverzeichnis
Art. 31 · Freihaltezone
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 19 · Original-PDF
F
1Zweck Die Freihaltezone bezweckt die Sicherung von Grünräumen im Siedlungsgebiet. Sie übernimmt Erholungsfunktion.
2Nutzung Zulässig sind Grünflächen (Wiesen, Fussballplatz und Kinderspielplätze) sowie 1-geschossige Bauten und Anlagen, welche dem Zonenzweck dienen. Andere Bauten und Anlagen sowie Parkplätze sind nicht zulässig.
3Gestaltung Die Freihaltezone ist naturnah zu gestalten. Bepflanzungen und Ansaaten sind mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen bzw. Saatgut auszuführen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.